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Der Staat fördert E-Autos gleich mehrfach

„Umweltbonus“ - Kaufprämie für Elektroautos
Seit Juli 2016 erhalten Käufer eines reinen Elektroautos eine Prämie von 4.000 Euro. Der so genannte Umweltbonus wird zur Hälfte vom Staat und zum anderen Teil vom Hersteller getragen. Wer von dem Bonus profitieren möchte, sollte sich beeilen. Wenn der Topf in Höhe von 1,2 Milliarden Euro leer ist, dann endet die Prämienaktion. Die Mittel sollen voraussichtlich bis 2019 für 400.000 Elektroautos ausreichen. Sollten der Umweltbonus bis Ende Juni 2019 nicht ausgeschöpft worden sein, verfallen die Fördermittel. Sie stehen auch für den Erwerb jedes E-Autos zur Verfügung: Sollte der Netto-Listenpreis des Elektroautos bei 60.000 Euro und höher liegen, ist dieses Fahrzeug von der Förderung ausgeschlossen. Das Formular für die Förderung finden Sie hier: Antrag Umweltbonus
Kfz-Steuervergünstigung
Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 zuglassen werden (Erstzulassung), sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Fahrzeuge, die bis zum 17. Mai 2011 zugelassen wurden (Erstzulassung), sind für 5 Jahr befreit. Im Anschluss an die Befreiung erfolgt eine Steuerermäßigung um 50 Prozent. Weitere Informationen für beispielsweise nachträglich umgerüstete Fahrzeuge gibt es auf der Informationsseite des Zolls: Steuervergünstigungen für reine Elektroautos
Steuerfreie Arbeitergeber-Vergünstigung
Wer als Arbeiternehmer kostenlos oder günstiger bei seinem Arbeitergeber sein Elektroauto tanken darf, muss diesen geldwerten Vorteil nicht versteuern. Dies gilt nur für den Strom, nicht für die Ladeeinrichtung. Sollte der Chef seinen Angestellten auch diese übereignet haben, muss die entsprechende Steuer für diese Schenkung abgeführt werden.