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Bewerterstruktur

Männer
100,0%
1,0
Frauen
0,0%
Autohaus

R. Nixdorf, Hemer

1,0
1 Bewertung
verifiziert
Audi, Skoda, Volkswagen
Autohaus R. Nixdorf GmbH
Mendener Str. 64
58675 Hemer
02372/94800
02372/948024
Gesamtbewertung
mangelhaft (1,0/5)
1 Bewertung
Seriöse Kundenbewertungen

Letzte Einzelbewertungen

Mathias K.
Gebrauchtwagen
Volkswagen
1,0/5
Feedback un doffener Brief an den GF zum Kaufversuch Cross Touran DSG 1.4 (19.970 Euro mobile.de) Sehr geehrter Herr Kraus, nachdem ich mit Herrn Bechheim und Herrn Venemann gesprochen habe und sie bei ihrer Meinung bleiben, wende ich mich an Sie. Ich bin letztes Wochenende von München angereist, um dieses Auto Probezufahren, nachdem wir es auf mobile.de gesehen haben und meine Eltern, die selbst in Hemer wohnen sich ein erstes Bild vom Auto gemacht haben. Der Wagen sei unfallfrei, habe wirklich nur rund 25.000 km und dies könnten wir auch schriftlich haben, bestätigte Herr Bechheim meinen Eltern. Da für mich die Anreise mit 160 Euro Zugfahrt und rund 12 h Fahrzeit verbunden war, wollte ich von Herrn Bechheim wissen, ob er beim Preis Spielraum hat. Er machte mir das gleiche Angebot wie meinen Eltern und meinte einen Satz gebrauchte Winterreifen könne er mir dazulegen. Per Email schrieb er mehrmals das mehr im Preis nicht drin sei, aber am Telefon fiel auch der Satz »wir können mal schauen was wir machen können«. Ich bin hingefahren und nach der Probefahrt fiel mir auf, dass das Auto eine Delle hinten rechts an der Beifahrerseite hatte. Als wir Herrn Bechheim darauf aufmerksam machten, meinte er, »dann holen wir einen Beulendoktor und er macht es weg«. Auf Nachfrage, dass er uns davon nichts erzählt habe, sagte er, er wusste nichts davon. Eine Entschuldigung blieb bis heute aus. Jetzt habe ich in der Preisverhandlung gefragt, was man am Preis machen könnte, da der Wagen ja nicht wie anfangs angesagt »unfallfrei« sei. Dies haben Herr Bechheim und Herr Veneman nicht eingesehen. Mir und meiner Frau hätte ein kleines Entgegenkommen gereicht, aber Herr Bechheim und Herr Veneman rückten keinen Cent von ihrem unfallfreien Preis ab. Herr Veneman ging sogar soweit zu sagen, dass er auch Kosten habe und 80 Euro für die Ausbeulung zahlen müsse, aber auch danach könne der Wagen immer noch als unfallfrei bezeichnet werden. Nur leider ist es so, dass selbst die ausgebeulte Stelle Gefahr läuft früher zu rosten. Auf die Frage wer für diesen späteren Schaden aufkommt, blieb Herr Bechheim still - wie so oft in unserem Verkaufsgespräch. Warum soll ich für ein Auto, wo eine Delle weggemacht wurde und es eventuell zu Rost kommen kann genauso viel bezahlen, wie bei einem Auto, welches keine Dellen hatte? Wir wären mitgegangen, wenn Sie uns im Preis nur ein wenig entgegengekommen wären, aber ihre Uneinsicht und Gier bei der Preisverhandlung (»Sie sind erst der erste Interessent, das Auto kriegen wir zu dem Preis bestimmt verkauft.«) hat uns den Kauf abbrechen lassen. Ich bin froh, dass wir diese Beule vorher entdeckt haben und dadurch sehen konnten wie Sie so etwas handhaben. Wenn Sie selbst nach diesem Fall so weiter verfahren, wie viele Beulen haben Sie schon bei diesem Auto oder anderswo ausgebessert und es immernoch weiter als »unfallfrei« verkauft? Hier für Sie nochmal zum Nachlesen: »Vielmehr zählen nach geltender Rechtsprechung alle Blessuren eines Fahrzeugs zur Unfallschäden, die über eine leichte Lackbeschädigung hinausgehen. Laut Bundesgerichtshofs (BGH) handelt es sich um einen Bagatellschaden, wenn nur geringfügige oberflächliche (Lack-)Schäden vorliegen. Das trifft nicht auf andere Beschädigungen, insbesondere am Blech zu, auch wenn diese ohne weitergehende Folgen blieben und nur eine geringe Reparatur verursachten.« Ist das neu für Sie? Wohl kaum. Ihre Verkäufer argumentieren, dass so ein Bagatellschaden das Auto nicht zu einem Unfallauto mache. Trotzdem wollen ihre Verkäufer das Auto mit dem Gütesiegel »unfallfrei« verkaufen. Wenn Sie mit solchen Praktiken Autos verkaufen, dann werde ich die relevanten Portale darüber informieren, wie sauber ihr Gütesiegel ist. Dabei hätte mir ausgereicht, dass Sie im Preis ein wenig runter gehen, weil wir einen Schaden entdeckt haben, von dem vorher nicht die Rede war. Es hätte so einfach sein können... Mit nicht mehr so guten Grüßen Mathias
Vertrauensfaktor Identifikation Grün = Der Bewertende hat seine Telefonnummer hinterlegt und erlaubt uns als Portalbetreiber, ihn zur Identitätsüberprüfung im Rahmen einer möglichen Stichprobe anzurufen.
Vertrauensfaktor Kaufvertrag Grün = Der Bewertende hat die vom Autohaus erhaltene Kunden- oder Referenznummer hinterlegt und damit das Kundenverhältnis bestätigt. Die Kundennummer darf von uns als Portalbetreiber stichprobenartig mit dem jeweiligen Autohaus abgeglichen werden.
Vertrauensfaktor Stammkunde Grün = Der Bewertende hat wiederholt bei dem Händler gekauft oder dessen Leistungen in Anspruch genommen - und kennt das Autohaus daher besonders gut. Sein Kundenstatus darf von uns als Portalbetreiber stichprobenartig überprüft werden.
Vertrauensfaktor Fairplay Grün = Der Bewertende hat seine grundsätzliche Bereitschaft zum Dialog mit dem bewerteten Händler geäußert. Insbesondere im Falle einer unterdurchschnittlichen Bewertung darf der Händler sich innerhalb von 14 Tagen bei ihm zu Klärungszwecken melden.
Vertrauensfaktor Facebook Grün = Der Bewertende hat über unser Portal ein »Like« bei Facebook an uns vergeben und bringt damit zum Ausdruck, dass er zusätzliche Transparenz im Autohandel unterstützt.