Vertrauensfaktoren machen den Unterschied. Für mehr Transparenz im Autohandel.
1 Identität
2 Kunden- bzw. Referenznummer
3 Stammkunde
4 Fairplay
5 Facebook
Optimale Informationsquelle für Interessenten
»Die Autohauskenner« ist mit den Vertrauensfaktoren die optimale Informationsquelle für jeden Nutzer, der sich einen Autohändler vor einem möglichen Kauf oder einer Serviceleistung genauer anschauen möchte. Das Bewertungsportal lebt von der Unterstützung der Nutzer und Händler: Die Vertrauensfaktoren werden durch uns bei teilnehmenden Autohändlern freigeschaltet. Dies sind Händler, die mit ihren erhaltenen Bewertungen auf unserem Portal aktiv Kunden ansprechen möchten und die dafür eine Gebühr an »Die Autohauskenner« entrichten. Sie ermöglichen damit den laufenden Betrieb des Portals. Selbstverständlich müssen diese Händler etwaige Negativbewertungen auf ihrer Bewertungsseite genauso akzeptieren wie jeder andere Händler auch.Berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Die Website des Autohändlers nutzt Plugins der von „Die Autohauskenner“ betriebenen Seite www.autohauskenner.de. Betreiber der Seiten ist die Die Autohauskenner GmbH, Südertor 2, 59557 Lippstadt, Deutschland.Wenn User eine dieser mit einem „Die Autohauskenner-Plugin“ (Widget) ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von „Die Autohauskenner“ hergestellt. Dabei wird dem Server der „Autohauskenner“ mitgeteilt, welche dieser Seiten User besucht haben. Die IP-Adresse sowie die Auslieferung von Bewertungsinformationen werden an einen Server von Autohauskenner übermittelt. Autohauskenner wird diese Informationen nur an Dritte weitergeben, wenn dies gesetzlich erforderlich ist.
Die Nutzung des „Die Autohauskenner-Angebots“ zur Bewertung des Autohändlers erfolgt im Interesse einer transparenten Information über die Autohaus-Leistungen und Qualitätssicherung. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von der „Die Autohauskenner GmbH“ unter: https://www.autohauskenner.de/Datenschutzerklaerung/
Echtheitsprüfung von Bewertungen gemäß EU-Richtlinie 2019/2161
Autohauskenner prüft die direkt bei Autohauskenner abgegebenen Bewertungen im Rahmen einer Stichprobe, sowie bei Auffälligkeiten und Mustern. Außerdem erfolgt eine Prüfung auch im Einzelfall bei Hinweisen oder Aufforderungen zur Detailprüfung immer dann, wenn Anhaltspunkte oder Verdachtsmomente dazu Anlass geben. Das oben erläuterte System der Vertrauensfaktoren stellt dabei zusätzlich ein hohes Maß an Sicherheit dar, und bietet verschiedene Möglichkeiten der Verifizierung, die über die auch bei Autohauskenner verpflichtende Anlage eines User-Accounts mit einer gültigen E-Mail Adresse deutlich hinaus gehen.- Bewertungen, die aus elektronischen oder telefonischen Kundenbefragungen eingehen, sind zudem über entsprechende DMS-Einträge und DSE-Freigaben im Autohaus bzgl. Kundenstatus verifiziert.
- Bewertungen, die aus Bewertungsflyern eingehen, sind zudem per Unterschrift durch den Kunden verifiziert.
- Bewertungen, die aus integrierten externen Quellen bzw. anderen Portalanbietern dargestellt werden, können dagegen nicht von Autohauskenner verifiziert werden. Eine Information, ob dies an anderer Stelle geschieht bzw. die zugehörige Dokumentation dazu obliegt dem jeweiligen Drittanbieter. Autohauskenner grenzt externe Quellen daher in der Darstellung der Ergebnisse im Sinne größtmöglicher Transparenz für Verbraucher auch deutlich ab.
- Bewertungen, die aus Herstellerbefragungen dargestellt werden, sind durch screenshots bzw. Sichtnachweis des jeweiligen Systems (mit Datumsstand) verifiziert.